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Oberverwaltungsgericht Münster kippt Corona-Einreiseverordnung

Ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster hat am Freitag, 20. November 2020, wesentliche Bestandteile der aktuellen Corona-Einreiseverordnung für Nordrhein-Westfalen außer Vollzug gesetzt. Die Regelungen der Verordnung werden daher aktuell nicht angewendet.

Das Gericht stellt das System des Bundes zur Ausweisung von ausländischen Risikogebieten in Frage. Die Richterinnen und Richter sind der Auffassung, dass eine Quarantäne nicht gerechtfertigt ist, wenn in den Gebieten des jeweiligen Aufenthalts kein höheres Ansteckungsrisiko als hierzulande bestehe. Derzeit erfolgt eine Einordnung als Risikogebiet durch das RKI unabhängig von einem Vergleich mit der jeweiligen Infektionslage in Deutschland.