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Erstmals britische Variante des Coronavirus Sars-Cov2 im Kreis Höxter nachgewiesen

Erstmals wurde die britische Variante B.1.1.7 des Coronavirus im Kreis Höxter nachgewiesen. Der laborbestätigte Nachweis erfolgte bei der Typisierung einer positiven Probe im Labor. Die infizierte Person stammt aus dem Kreis Höxter und befindet sich in Isolation. Die Infektion steht nach ersten Erkenntnissen nicht im Zusammenhang mit der Rückkehr von einer Reise. Die Kontaktpersonen befinden sich ebenfalls in Quarantäne.

„Diese Variante gilt als deutlich ansteckender als das bisherige Virus. Trotz sinkender Inzidenz bleibt die Lage deshalb weiter angespannt“, erklärt der Leiter des Gesundheitsamtes des Kreises Höxter, Dr. Ronald Woltering. Er fordert dazu auf, weiterhin alle Schutzmaßnahmen sehr ernst zu nehmen. Kontakte sollten auf das Allernotwendigste beschränkt bleiben. Bei persönlichen Begegnungen gilt es, Abstand zu halten, Masken zu tragen, die Hygieneregeln zu beachten und regelmäßig zu lüften. Dies gelte für alle Bereiche, für familiäre, private und berufliche Kontakte.

„Durch unsere gemeinsamen Anstrengungen haben wir schon viel erreicht. Wir dürfen jetzt nicht nachlassen, um das Erreichte nicht zu gefährden“, sagt Landrat Michael Stickeln. Dabei hob er insbesondere das verantwortungsvolle Handeln der Bürgerinnen und Bürger hervor, die sich jeden Tag beruflich und privat streng an die Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckungen halten. „Ihnen gilt mein herzlichster Dank für ihre Mitwirkung bei der Pandemiebekämpfung“, so Stickeln.

Vom Höchststand von 261 am 11. Januar sei die Inzidenz im Kreis Höxter auf derzeit 56 (Stand 15. Februar 0 Uhr) gesunken. Damit liegt die Inzidenz jedoch immer noch über dem Schwellenwert für Risikogebiete, der bei 50 Infektionsfällen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen liegt. Deshalb hatte der Krisenstab des Kreises Höxter in Abstimmung mit dem NRW-Gesundheitsministerium die geltende Allgemeinverfügung des Kreises Höxter bis zum 28. Februar verlängert.

So dürfen sich die Angehörigen des eigenen Hausstandes bei privaten Zusammenkünften weiterhin nur mit einem einzigen Angehörigen eines weiteren Hausstandes treffen. Davon ausgenommen sind nur betreuungsbedürftige Kinder, sofern sie einem gemeinsamen Haushalt angehören. Darüber hinaus geltend weiterhin strenge Besuchsregelungen für vollstationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen. So dürfen Bewohnerinnen und Bewohner derzeit nur noch Besuch von einer Person pro Tag bekommen, die zuvor mit einen Schnelltest negativ getestet wurde.

„Der Nachweis der britischen Variante signalisiert deutlich, dass wir nicht über den Berg sind“, sagte Dr. Woltering. Wer sich jedoch an alle Regeln halte, schütze sich selbst und auch andere vor einer Ansteckung.